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LustroReinigungs-App für Ferienvermieter

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

gemäß Art. 28 DSGVO

Stand: 12.07.2026

1. Gegenstand und Dauer der Verarbeitung

Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) regelt die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter im Rahmen des Dienstes "Lustro".

Auftraggeber (Verantwortlicher):Der registrierte Administrator der Organisation (nachfolgend "Auftraggeber")

Auftragsverarbeiter:
Hendrik Buisker
Glaserbergstr. 31, 4056 Basel, Schweiz
E-Mail: kontakt@reinigungs.app

Der Auftragsverarbeiter hat seinen Sitz in der Schweiz. Für die Schweiz besteht ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission, sodass die Übermittlung personenbezogener Daten aus der EU/dem EWR an den Auftragsverarbeiter ohne zusätzliche Garantien zulässig ist.

Die Dauer der Verarbeitung entspricht der Laufzeit des Nutzungsvertrags.

2. Art und Zweck der Verarbeitung

Die Verarbeitung umfasst folgende Tätigkeiten im Rahmen der Reinigungsverwaltungs-Plattform:

  • Speicherung und Verwaltung von Benutzerprofilen
  • Verwaltung von Reinigungsaufträgen und deren Status
  • Speicherung von Fotos (Reinigungsnachweise, Schadensmeldungen)
  • Synchronisierung von Buchungsdaten mit Drittanbietern
  • Versand von Push-Benachrichtigungen
  • Erstellung von Audit-Logs

3. Art der personenbezogenen Daten

  • Name, E-Mail-Adresse
  • Organisationszugehörigkeit und Rolle
  • Arbeitszeiten und Auftragshistorie
  • Hochgeladene Fotos
  • Buchungsdaten (Gästenamen, Check-in/Check-out-Daten)
  • Geräteinformationen (für Push-Benachrichtigungen)

4. Kategorien betroffener Personen

  • Administratoren (Auftraggeber)
  • Reinigungskräfte (Teammitglieder)
  • Gäste (indirekt über Buchungsdaten)

5. Pflichten des Auftragsverarbeiters

Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich:

  • Daten nur gemäß den Weisungen des Auftraggebers zu verarbeiten
  • Die Vertraulichkeit der Daten zu gewährleisten (alle Mitarbeiter sind zur Vertraulichkeit verpflichtet)
  • Geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten zu treffen (siehe Abschnitt 6)
  • Den Auftraggeber bei der Erfüllung von Betroffenenrechten zu unterstützen
  • Den Auftraggeber unverzüglich über Datenschutzverletzungen zu informieren
  • Nach Beendigung der Verarbeitung alle Daten zu löschen oder zurückzugeben

6. Technische und organisatorische Maßnahmen

Folgende Maßnahmen sind implementiert:

  • Verschlüsselung: TLS/HTTPS für alle Datenübertragungen, verschlüsselte Speicherung sensibler Daten (z.B. API-Schlüssel via Cloud KMS)
  • Zugriffskontrolle: Rollenbasierte Zugriffskontrolle (RBAC), mehrstufige Authentifizierung, HttpOnly Session-Cookies
  • Datenisolierung: Mandantenfähige Architektur mit vollständiger Datentrennung pro Organisation
  • Firestore Security Rules: Serverseitige Zugriffskontrolle auf Datenbankebene
  • Protokollierung: Audit-Logs für sicherheitsrelevante Aktionen
  • Datensicherung: Automatische Backups durch Google Firebase
  • Speicherort: EU-Region (europe-west1)

7. Unterauftragsverarbeiter

Der Auftragsverarbeiter setzt folgende Unterauftragsverarbeiter ein:

DienstAnbieterZweck
FirebaseGoogle Ireland Ltd.Authentifizierung, Datenbank, Dateispeicherung
StripeStripe Payments Europe, Ltd.Zahlungsabwicklung
SmoobuSmoobu GmbHBuchungssynchronisierung
App Check / reCAPTCHAGoogle Ireland Ltd.Missbrauchs-/Bot-Schutz

Änderungen bei Unterauftragsverarbeitern werden dem Auftraggeber mitgeteilt. Der Auftraggeber kann innerhalb von 30 Tagen widersprechen.

8. Rechte der betroffenen Personen

Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Auftraggeber bei der Erfüllung der Betroffenenrechte (Art. 15-22 DSGVO). Die Plattform bietet folgende Self-Service-Funktionen:

  • Datenexport (Art. 20): Über die Einstellungen in der App
  • Kontolöschung (Art. 17): Über die Einstellungen in der App

9. Löschung und Rückgabe von Daten

Nach Beendigung des Auftrags werden alle personenbezogenen Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Der Auftraggeber kann vor der Löschung einen vollständigen Datenexport durchführen. Unabhängig davon werden Gast- und Buchungsdaten aus angebundenen Channel-Managern bereits während der Laufzeit 12 Monate nach dem Abreisedatum automatisch anonymisiert (Speicherbegrenzung, Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO).

10. Kontrollrechte

Der Auftraggeber hat das Recht, die Einhaltung der in diesem AVV festgelegten Maßnahmen zu überprüfen. Dies kann durch Selbstauskünfte, Zertifikate oder (nach vorheriger Absprache) Vor-Ort-Kontrollen erfolgen.

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